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Newsletter visarte.aargau:

Liebe Mitglieder
Liebe Kunstinteressierte

Wir machen uns immer wieder Gedanken über euch und fragen uns, wie es euch wohl geht und was ihr so macht. Aufgrund des Briefes «Corona-Hilfe», den wir euch geschickt haben, bekommen wir den einen oder anderen Hinweis über eure aktuellen Situationen und die Befindlichkeiten. Herzlichen Dank dafür.
Keine Treffen, keine Vernissagen, wenig Gespräche - der persönliche Austausch ist ins Stocken geraten und wir hoffen alle auf normalere Zeiten.


Corona - Fristverlängerung, Gesuche können weiterhin eingereicht werden

Wir weisen erneut darauf hin, dass das Gesuchsportal Nothilfe gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats von Suisseculture Sociale online ist.

Zudem hat der Bundesrat die Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur beschlossen.
Gesuche an Suisse Culture Sociale können bis am 20. September eingereicht werden.
Die Delegation der Kulturbeauftragten-Konferenz hat mit dem Bund die Details geklärt, der Kanton Aargau hat die Massnahmen und Gesuche ebenfalls bis am 20. September verlängert.

Links:
Zur Mitteilung des Bundes
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/chronologie-massnahmen-kultursektor.html

Zum Newsartikel
https://www.visarte-aargau.ch/archiv/302-gesuche-covid-verordnung

Am 1. Mai haben das Bundesamt für Kultur und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia die Kulturverbände, die an der Anhörung vom 12. März teilgenommen hatten, zu einem zweiten Treffen eingeladen. Ebenfalls teil nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Vollzugsstellen für die spezifischen Massnahmen für den Kulturbereich, also der Kantone und von Suisseculture Sociale. Zudem nahmen auch Vertreter der Städte und der betroffenen Bundesämter teil. Diese Anhörung bot Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme über die spezifischen Massnahmen für den Kultursektor vorzunehmen, um dem Bundesrat im Mai Bericht zu erstatten.

Die Entschädigungen für Ausfälle von Gagen und Honoraren müssen bei den Kulturämtern der Kantone beantragt werden.
Auch kann man bei der SVA ein Gesuch auf Erwerbsausfall stellen. Dort wird der Beitrag nicht nach dem direkten Erwerbsausfall, sondern aufgrund des Durchschnitteinkommens während der letzten 12 Monate berechnet. Dies kann man als selbständige Künstlerin/selbständiger Künstler angeben.

Die Ausfallentschädigungen gemäss COVID-Verordnung Kultur sind subsidiär, d.h. ergänzend zu anderen Ansprüchen der Kulturschaffenden. Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige Deckung erfolgt.
Es kann somit ein Gesuch um Erwerbsersatz (SVA) und gleichzeitig ein Gesuch um Ausfallentschädigung gestellt werden.

Viele Kunstschaffende leben von diversen Nebenjobs. Viele davon wurden reduziert oder eliminiert. Wegfallende Nebenjobs sind belegbar und können geltend gemacht werden. Handelt es sich dabei um Anstellungen, kann Kurzarbeit beantragt werden, fallen sie ganz weg, können sie bei den EO und Suisseculture Sociale angegeben werden.

Für die Nothilfe bei Suisseculture Sociale ist das momentane Einkommen ausschlaggebend. Die Grenze für das freie Vermögen liegt für Einzelpersonen bei CHF 50'000. Somit ist es möglich, auch bei kleineren Vermögen Nothilfe zu bekommen.


Sonart - Gagenausfälle

Es wäre wichtig, dass du als Kunstschaffende/Kunstschaffender die Umfrage von Sonart zu den Ausfällen im Kulturbereich, stellvertretend für alle Verbände, ausfüllen würdest, um den Schaden zu ermitteln. Vielen Dank.
https://www.sonart.swiss/de/corona

Alles Gute und herzliche Grüsse im Namen des Vorstandes
Jürg Fritzsche, Präsident

 
 

visarte Schweiz:

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