Liebe Kunstinteressierte
Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Generalversammlung Visarte Aargau
Mittwoch, 28. April 2021
Die diesjährige Generalversammlung von Visarte Aargau hätte physisch am Mittwoch, 28. April 2021, im Prozessor in Aarau stattfinden sollen. Aufgrund der aktuellen Situation kann auch die diesjährige Generalversammlung nicht physisch durchgeführt werden. Der Vorstand hat beschlossen, die GV nicht auf digitalem bzw. schriftlichem Weg abzuhalten, sondern mittels einer Videokonferenz. So besteht immerhin die Möglichkeit, dass wir uns per Bildschirm sehen, reden und uns persönlich eingeben können. Für diejenigen die über keinen Internetanschluss verfügen, werden wir uns bemühen, eine Lösung zu finden, zum Beispiel mit jemandem zusammen an einem Bildschirm mit dabei zu sein. Alle weiteren Details erfolgen rechtzeitig.
Online Petition der Taskforce Culture
Mit folgenden Worten wendet sich die Taskforce Culture an die Parlamentarier*innen:
Liebe Bundesparlamentarier*innen Seit einem Jahr herrscht in der Kulturbranche der Corona-Ausnahmezustand. Noch ist nicht klar, wann die Bühnen wieder öffnen können. Doch schon heute wissen wir, dass die wirtschaftlichen Folgen den Kultursektor noch lange beeinträchtigen werden, auch während einer schrittweisen Öffnung. Seit März 2020 engagieren sich unsere Verbände bei Bundesverwaltung und Parlament, intensiv für den mittel- und langfristigen Erhalt der kulturellen Vielfalt unseres Landes, für die professionellen Kulturschaffenden und Kulturunternehmen, für die Laienkultur und für die kulturelle Bildung. Einiges wurde bereits – nicht zuletzt mit Ihrer Hilfe – erreicht. Viele Lücken bestehen weiterhin, und manche Abläufe sind kompliziert und nicht praxistauglich; die dringend nötige Hilfe erreicht den Kultursektor zu langsam oder gar nicht. Wir fordern Parlament und Bundesrat auf, diese längst erkannten Probleme in der Frühlingssession endlich zu lösen.
Unterschreibt bitte die Petition: https://www.change.org/culture2021
Verlängerung der Nothilfe von Suisseculture Sociale bis zum 31.12.2021
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Donnerstag 05. November 2020 ein Gesuch einreichen: http://nothilfe.suisseculturesociale.ch
«Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Kulturschaffenden, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, jetzt ein Gesuch einzureichen und nicht zu warten, bis alle Reserven aufgebraucht sind.»
Als hauptberuflich im Kulturbereich gilt nach wie vor, wer mit seiner/ihrer künstlerischen Tätigkeit mind. die Hälfte des Lebensunterhaltes finanziert, oder mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit für die künstlerische Tätigkeit aufwendet.
Neu ist jedoch nicht länger relevant, welcher Arbeitsform (selbständig erwerbend, angestellt, «freischaffend») die Gesuchstellenden nachgehen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Kulturschaffenden entsprechend der neuen Covid-19 Kulturverordnung.
Die Nothilfe wurde errichtet, um unabhängig von ausgefallenen Engagements und Gagen die Kulturschaffenden in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Sie errechnet sich anhand eines existentiellen Grundbedarfs (SKOS Richtlinien) und aufgrund der realen Einnahmen und Ausgaben, nicht anhand der ausgefallenen Gagen, welche meist wesentlich höher sind.
Eine seriöse Überprüfung der Notlage bedingt zwar einen administrativen Aufwand des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, der allerdings überschaubar ist, sofern man die notwendigen Unterlagen und Nachweise dem Antrag bereits beilegt, um weitere Rückfragen und Wartezeiten zu vermeiden.
Alle Angaben sowie das Portal, um das Gesuch einzureichen finden sich unter http://nothilfe.suisseculturesociale.ch
Neues Merkblatt
«Selbstständig erwerbend oder freischaffend?»
Im Kultursektor herrscht häufig Verwirrung über die verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit. Wer ist selbstständig erwerbend, wer freischaffend, wer ist ein Freelancer und wer ein*e freie*r Mitarbeiter*in?
Suisseculture Sociale hat hierzu ein Merkblatt verfasst:
Kurzversion (PDF)
Langversion (PDF)
Arnold Helbling – dieser Brugger hat schon mehr als sein halbes Leben in New York verbracht
Der 59-jährige Brugger, Sohn des 2015 verstorbenen Kunstmalers Willi Helbling, hat bereits über die Hälfte seines Lebens in New York verbracht. Nach seinem Studium an der Hochschule für Gestaltung in Basel reiste Arnold Helbling 1989 mit einem Stipendium nach New York. Der Künstler hat dann mehrmals um ein halbes Jahr verlängert und ist schliesslich geblieben. Die Architektur der Grossstadt und die laufenden Veränderungen faszinieren ihn noch heute. Arnold Helbling ist von der Architektur in der Weltmetropole fasziniert. Das Coronajahr sei in vielerlei Hinsicht schwierig gewesen, sagt der 59-Jährige. Was den Touristen derzeit nicht vergönnt ist, weiss der Künstler aus Brugg hingegen bewusst auszukosten.
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/unsere-region-im-ausland-dieser-brugger-hat-schon-mehr-als-sein-halbes-leben-in-new-york-verbracht-ld.2094707?mktcid=smsh&mktcval=E-mail
https://www.aargauerzeitung.ch
Wir wünschen euch alles Gute und viel Zuversicht.
Herzliche Grüsse
im Namen des Vorstandes
Jürg Fritzsche, Präsident
| 30. April 2021 Kulturmarkt Zürichunterstützt und berät weiterlesen | |
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31. März 2021 Ausschreibung für die 15. Jungkunst Junge Künstler*innen gesucht: Ausschreibung für die 15. Jungkunst läuft! weiterlesen | |
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05. März 2021 - 25. April 2021 *DUALHUSTER*Sonja Feldmeier, Isabelle Krieg weiterlesen | |
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06. März 2021 - 09. Mai 2021 Residenz Residenzmit Leo Hofmann & Benjamin van Bebber, Elias Kurth, Marinka Limat, Sarina Scheidegger, Karoline Schreiber weiterlesen | |
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07. März 2021 | 16:00 Konzert & Talk ODYSSEE huber.huberKonzert: SEDIMENT Solo Simon Berz und Talk mit Reto und Markus Huber weiterlesen | |
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11. März 2021 - 19. Juni 2021 So tender and attentiveRoman Sonderegger, Dunja Herzog & Yelisaveta Staehlin im Artachment Basel weiterlesen | |
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25. März 2021 | 12:15 Schärli & Zytynska «duoplus»Musik am Mittag mit Dominique Girod weiterlesen | |
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26. März 2021 - 04. Juli 2021 Müssen wir da durch?Roman Sonderegger
im Rehmann Museum Laufenburg weiterlesen | |
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01. April 2021 - 25. April 2021 Olivia Wiederkehr und Rosmarie Vogt-Rippmann«Spazett» – Eine Ausstellung im Zimmermannhaus weiterlesen | |
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