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Wichtige Informationen

Liebe Kunstschaffende
Selbständigerwerbende
Kleinstunternehmen der
Kunst- und Kulturbranche

Die Arbeit an der Umsetzung der Covid Massnahmen gehen stetig voran. Wie ihr vielleicht erfahren habt, ist das Gesuchsportal für die Nothilfe (COVID-Verordnung Kultur) von Suisseculture Sociale online. Suisseculture Sociale darf Gesuche nur bis zum 21. Mai 2020 entgegennehmen.

Im Kanton Aargau ist die Anmeldung um Erwerbsausfall bei der SVA bereits möglich.
Das Portal des Kantons Aargau für Gesuche des Kultursektors ist voraussichtlich am 20. April online.
Ab dann können Gesuche für ergänzenden Massnahmen für die Kultur gestellt werden.

Wir halten euch auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen finden sich im Artikel Gesuche COVID Verordnung unten.
Bleibt gesund!

20. September 2020

Gesuche COVID Verordnung

Nothilfe und ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor

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