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Gesuche COVID Verordnung

Nothilfe und ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor
Posted in: Information

Bitte beachtet: Bis am 20. September können Gesuche für Ausfälle gestellt werden, die bis am 31. Oktober erfolgen werden. Informationen und Zugang zum Portal des Kantons Aargau.

Die Nothilfe für Kunsttschaffende wurde ebenso verlängert. Suisseculture Sociale nimmt Gesuche für Nothilfe neu auch bis zum 20. September entgegen.

Die sechs Monate der Gültigkeit der Verordnung werden nun in drei Bezugsperioden à je zwei Monaten aufgeteilt. Zu den Informationen zur Gesuchstellung und zur Verlängerung des Bezugs.
Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuches um Nothilfe ist, dass bereits ein Gesuch um Erwerbsausfall (EO-Entschädigung) bei der kantonalen SVA gestellt wurde. Hier ist der Zugang zur Anmeldung um Erwerbsausfall bei der SVA Aargau (für Nothilfe oder nicht).

Haltet euch informiert!

Übersicht über alle Massnahmen, welche Kulturunternehmen und Kulturschaffende betreffen.
Übersicht zur Anwendbarkeit der wirtschaftlichen Massnahmen für den Kultursektor.

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