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Die Eingabe der Gesuche ist bei allen Kantonen bis am 20. Mai 2020 möglich.

Liebe Mitglieder

Gerne weisen wir euch noch einmal darauf hin, dass Bund und Kantone Kunstschaffende unterstützen.

Es können Ausfälle geltend gemacht werden von nicht gewesenen Ausstellungen und Veranstaltungen, die bis Ende August stattgefunden hätten. Auch verschobene Ausstellungen und Veranstaltungen gelten als Ausfall und können eingereicht werden.

Zögert nicht, bei Fragen zur Gesuchstellung mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir unterstützen euch gerne dabei.

Habt ihr wegen der Covid-Situation Ausfälle, haben eure Ausstellungen oder Veranstaltungen nicht stattfinden können, ist es wichtig, dass ihr ein Gesuch stellt. Werden zu wenig Gesuche gestellt, geht das Geld zurück an den Bund. Dadurch wird es auch zunehmend schwieriger, den Bedarf an Unterstützung des Kultursektors und die Verlängerung der Massnahmen zu rechtfertigen.

Informationen zu den Gesuchen (siehe unten).

20. September 2020

Gesuche COVID Verordnung

Nothilfe und ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor

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