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Unterstützungsmassnahmen für die Kultur

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Posted in: visarte.schweiz

Wie bereits in einem früheren Newsletter informtiert, hat der Bundesrat am 13. April 2022 folgende Anpassung der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen:Verlängerung der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende und Kulturunternehmen grundsätzlich bis Ende Juni 2022 (zuvor: Ende April);
Verlängerung der Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich bis Ende Juni 2022 (zuvor: Ende April); und
mehrere Kulturvereine im Laienbereich können neu gemeinsam ein Gesuch für Beiträge an ein Transformationsprojekt stellen.
 
Derzeit ist aber noch nicht klar, ob alle Kantone die Ausfallentschädigung bis Ende Juni 2022 verlängern. So ist beispielsweise im Kanton Bern die Ausfallentschädigung per Ende April 2022 bereits ausgelaufen. 
Bis Ende 2022 laufen weiter: Nothilfe für Kulturschaffende und Beiträge an Transformationsprojekte.

 
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-88026.html
auch die Taskforce Culture informiert laufend über Weiteres.

Herzliche Grüsse
Visarte Schweiz

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