Visarte setzt sich für eine angemessene Entschädigung des professionellen Kunstschaffens ein.
Die von Visarte 2016 und 2020 veröffentlichten Leitlinien «Vergütung von Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstler» und «Honorare für Künstler:innen» haben bei den Kunstschaffenden zu einer angepassten Entschädigungspraxis im Kunst- und Kulturbetrieb geführt. Die Kulturbotschaft 2025–2028 des Bundes anerkennt ihre Notwendigkeit, «Kultur als Arbeitswelt» bildet darin eines von sechs Handlungsfeldern. Die überarbeitete dritte Auflage der Visarte-Honorarleitlinien trägt diesen Entwicklungen Rechnung.
Mit der «Leitlinie – Honorare für Künstler:innen und Kurator:innen» zielt Visarte auf die Festigung des Berufsbildes in Abgrenzung zur kreativen Freizeitbeschäftigung (oder nicht professionellen künstlerischen Tätigkeit) und schliesslich auf die Vergütung professioneller künstlerischer Leistungen. In erster Linie will Visarte den bildenden Künstler:innen und Kurator:innen eine Orientierungshilfe an die Hand geben, welche als Grundlage für die Aushandlung einer angemessenen Entschädigung dienen soll.
Zur aktualisierten Leitlinie (Stand 2025)