Von der Corona-Pandemie betroffene Aargauer Kulturschaffende und Kulturinstitutionen können bis 20. September 2020 Ausfallentschädigungen beantragen. Es betrifft Einnahmeausfälle, die bis und mit dem 30. Oktober entstehen werden.
Neuerungen für Kulturschaffende:
Neu können Kulturschaffende eine Ausfallentschädigung für noch nicht vereinbarte entgangene Buchungen bzw. Engagements im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober des Jahres 2020 beantragen. Diese sind, damit sie berücksichtigt werden können, mit Vergleichszahlen des letzten Jahres zu plausibilisieren. Dazu werden eine Zusammenstellung der Engagements und Honorareinnahmen vom 1. Juli bis 31. Oktober des Jahres 2019 sowie die schriftlichen Auftragsbestätigungen (Verträge, Vereinbarungen etc.) und die Kontaktdaten der Auftraggeber für allfällige Rückfragen benötigt.
Bitte informiert euch:
https://bundeshilfe.swisslos-aargau.ch/LoginPage.aspx?ReturnUrl=%2f